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Lassen Sie sich von Setenil de las Bodegas verzaubern. Diese seltsame Stadt Cádiz wird Sie überraschen.
Es liegt auf natürliche Weise entlang einer Schlucht, die durch die Erosion des Flusses Guadalporcun entstanden ist, und ist Teil der bekannten „Ruta de los Pueblos Blancos“ (Weiße Dörfer Andalusiens).
Schlendern Sie in Ihrem eigenen Tempo durch die Straßen, in denen einige Häuser vollständig in die Felsen integriert sind.
Fahren Sie nach Ronda. Diese Stadt wird durch die berühmte Puente Nuevo (Neue Brücke) in zwei Teile geteilt, einer der wichtigsten Sehenswürdigkeiten in Ronda, der die alte Stadt mit der neuen über einen 100 Meter tiefen Abgrund verbindet. Entdecken Sie bei Ihrer Ankunft die gesamte Geschichte dieser wunderschönen andalusischen Stadt bei der geführten Tour.
Besuchen Sie unter anderem das Almocabar-Tor, die Kirche des Heiligen Geistes und die Kirche Santa Maria la Mayor (nicht inbegriffen). Besuchen Sie die Stierkampfarena Maestranza, eine der ältesten in Spanien und gilt als Wiege des traditionellen Stierkampfs.
Sie haben Zeit zur freien Verfügung für einen Besuch und/oder ein eigenes Mittagessen. Sie treffen Ihren Reiseleiter für die Rückfahrt an die Costa del Sol.
* Lernen Sie Setenil de la Bodegas kennen, das zum historischen Ort erklärt wurde, spazieren Sie herum und lassen Sie sich überraschen
* Sehen Sie die berühmte Puente Nuevo (Neue Brücke), einen der wichtigsten Orte in Ronda
* Besuchen Sie die Stierkampfarena Maestranza, eine der ältesten in Spanien und gilt als Wiege des traditionellen Stierkampfs.
* Das Almocábar-Tor war einer der Haupteingänge zur befestigten Stadt Ronda. Es besteht aus drei Toren und zwei halbrunden Seitentürmen.
* Die Kirche Santa María la Mayor vereint auf wunderbare Weise Gotik- und Renaissance-Stile. Der Bau wurde von den Katholischen Königen angeordnet.
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Einer unserer klimatisierten Reisebusse holt Sie an Ihrem Treffpunkt an der Costa del Sol ab.
Standard-Abholpunkte:
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Im Falle einer Stornierung 48 Stunden oder weniger vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen fällt eine Strafe von 100 % an.